Mir/Uns ist bekannt, dass mit dem Kleinprojekt erst nach der schriftlichen Zustimmung (Abschluss des privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Antragsteller und dem ILE-Zusammenschluss im Falle der Berücksichtigung bei der Auswahl) begonnen werden darf, jedoch frühestens ab 1. Januar des Jahres, für das das Regionalbudget bewilligt wurde. Ein bereits begonnenes Kleinprojekt ist grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Als Projektbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages, bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme (z. B. Bestellung, Kaufvertrag, Werkvertrag) sowie auch die Vergabe einer/mehrerer Leistungsphase(n) ab dem Bereich 8 der HOAI (Objekt- bzw. Bauüberwachung, Kostenfeststellung sowie Objektbetreuung und Dokumentation).

Rechtsanspruch
Mir/Uns ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Ein Rechtsanspruch kann durch diese Antragstellung nicht begründet werden. Die verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses kann zur Prüfung der Fördervoraussetzungen weitere Angaben und Unterlagen verlangen.

Subventionserhebliche Tatsachen – Subventionsbetrug
Mir/Uns ist bekannt, dass die Angaben zum Antragsteller, zum Förderobjekt und zu den Nrn. 1 bis 5 der Erklärungen dieses Vordrucks und die Angaben in den mit dieser Förderanfrage eingereichten Unterlagen sowie die Angaben, die im Falle einer Berücksichtigung bei der Auswahl im später einzureichenden Durchführungsnachweis samt Anlagen zu machen sind, für die Gewährung bzw. Rückforderung der Zuwendung von Bedeutung und somit subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) sind. Ich/Wir habe/n davon Kenntnis, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen bei diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zur Folge haben können. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, den Verdacht eines Betrugs den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.